Seit 1979 ist jeder in Deutschland ansässige Unternehmer verpflichtet, die elektrischen Geräte und Anlagen in seinem Betrieb gemäß Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV V3, von einer qualifizierten Elektrofachkraft regelmäßig überprüfen zu lassen.
Die dritte Vorschrift der DGUV beschreibt die Durchführungsanweisungen der in den ersten beiden Vorschriften der DGUV festgelegten Bestimmungen.
Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird also festgestellt, ob sich die elektrischen Betriebsmittel eines Unternehmens auf Basis der Bestimmungen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) und zusätzlich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Geprüft werden nach DGUV V3 alle eingesetzten elektrischen Betriebsmittel in einem Unternehmen. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Betriebsmittelgruppen unterschieden: Den elektrischen Geräten und den elektrischen Anlagen. Die genauen Prüfkriterien werden hierbei durch die jeweilige Normvorschrift des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (DIN VDE) geregelt.
Mit dieser Prüfung seiner elektrischen Betriebsmittel sichert sich ein Unternehmer im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) rechtlich gegen Haftungen bei Unfällen, wirtschaftlichen Schäden, Verletzungen und sogar Todesfällen von Personen ab, die von einem seiner elektrischen Geräten oder Anlagen verursacht wurden.
Wird auf die regelmäßige Prüfung nach DGUV V3 verzichtet und es tritt ein Schaden auf in einem nicht ordnungsgemäß geprüften Gerät, so werden die jeweils zuständigen Personen im Unternehmen (Sicherheitsbeauftragte, Abteilungsleiter, Geschäftsführer) verantwortlich und haftbar gemacht.
Je nach Schaden kann dies unter Umständen die Firma finanziell in kritische Situationen bringen, allerdings können Verstöße gegen die UVV darüber hinaus auch in gerichtlichen Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen resultieren.
Für verantwortliche Unternehmer erscheint die regelmäßige Prüfung seiner elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 deshalb unabdingbar.
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